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Weiterführende Informationen zu den einzelnen Produktionsstufen
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Fasererzeugung                                                                           >> Index

Wir arbeiten mit Fasern aus zertifiziert ökologischer Landwirtschaft, Fasern aus Umstellungbetrieben, sowie. Fasern aus konventionellenAnbau- bzw. Tierhaltungsformen mit Pestizidrückstandskontrollen.

 
Vorbehandlung für Veredelungsprozesse                            >> Index

Folgenden Produktionsverfahren können bei unseren Artikeln eingesetzt werden: Beuchen, Abkochen, Entbasten, Sengen sowie mechanische und thermische Behandlungen sind erlaubt. 

Verboten sind Ammoniakbehandlung (für Vorwäsche von Wolle erlaubt), Chlorierung von Wolle und optische Aufheller. 

Eine Mercerisierung mit Natronlauge ist zulässig. Natürliche oder synthetische Spinnschmälzen und Strickmaschinenöle müssen leicht auswaschbar sein. Als Schlichtemittel sind Stärkederivate und synthetische Schlichten erlaubt. Zum Entschlichten ist der Einsatz von Enzymen erlaubt. Chlorverbindungen sind ausgeschlossen. 

Als Strickavivagen sind Paraffine und Paraffinöle sowie Substanzen auf Basis natürlicher Rohstoffe erlaubt. 

Eine Laugierung mit Natronlauge als Vorbehandlung zur
besseren Färbbarkeit ist erlaubt. Eine Bleichung mit Wasserstoffperoxid,
Natriumperoxid oder Peressigsäure sowie die reduktive Bleiche mit
Natriumdithionit ist erlaubt.

 
Färbung, Farbhilfsmittel, Druck, Pigmente                            >> Index

Die von uns eingesetzten Farbmittel ensprechen mindestens den folgenden Vorgaben:

Schwermetallfreie (nach ETAD), toxikologisch unbedenkliche Naturfarbstoffe oder synthetische Farbstoffe deren AOX-Gehalt unter 10% liegt. Ausnahme: Blau-, Grün- und Türkisfarbstoffe: Kupfer-Gehalt unter 5%.

Keine Verwendung von Formaldehyd und gesetzlich verbotenen Azofarbstoffen, die krebserzeugende Amine abspalten.

Verbot von Metallkomplexfarbstoffen (Ausnahme: Seide) und allergisierenden oder krebserzeugenden Farbstoffen.

Ätzdruckverfahren, benzinhaltige Druckverfahren sowie der Einsatz von harnstofformaldehydhaltigen Verfahren sind verboten.

Färbereihilfsmittel müssen ebenfalls schwermetallfrei (ETAD) sein und der AOX-Gehalt muss unter 0,1 % liegen.

 
Ausrüstung                                                                                    >> Index 

Wir rüsten rein mechanisch aus. Chemische Ausrüstungsverfahren
wie Antipilling, Antipickling, Mottenschutz, Seidenbeschwerung, Flammschutz, Knitterfrei, Antimikrobielle Ausrüstung und Antistatikas setzen wir nicht ein. Eine enzymatische und physikalische Filzfrei-Ausrüstung wenden wir bei Bedarf an. 

Der Einsatz von Formaldehyd, Glyoxal, Glanzmitteln, Fraßschutzmitteln, Beschwerungsmitteln und optischen Aufhellern ist verboten. 

Beschichtungen sind mit natürlichen, verrottbaren Rohstoffen sind erlaubt.

 
Konfektion/Fertigung                                                                  >> Index

Wir setzen Nähgarne aus Naturfasern sowei Baumwollummantelungsgarne, synthetische Garne und Bauschgarne ein.

Stickgarne sind aus Naturfasern.

Applikationen sind aus nachwachsenden Rohstoffen.

Elastische Bänder und Garne sind aus natürlichen und synthetischen Gummimaterialien, bei direktem Hautkontakt baumwollummantelt.

Wir setzen Elasthan in unseren Strümpfen ein.

Futterstoffe sowie Nahtbänder und Etiketten sind aus 100% Naturfasern.

Bei Nahtbändern ist ein Elasthananteil bis 10 % erlaubt.

Einlagen, Schulterpolster und Etiketten sind aus 100 % Naturfasern oder Viscose. 

 

Accessoires:                                                                                 >> Index

sind aus naturbelassenen, nachwachsenden Rohstoffen, keine bedrohten Hölzer. 

Notwendige Lackierungen auf Wasserbasis oder natürliche Lacke und Öle.

Kein PVC oder PU.

Kein Nickel. Metalle müssen chrom- und nickelfrei sein, keine Galvanisierung
mittels Verchromung oder Vernickelung.

Für Bänder und Abschlussspitzen bei Wäsche ist eine Elasthanbeimischung
bis max. 10 % erlaubt.

Bei feinen Reißverschlüssen und bei erheblicher Beanspruchung ist ein
PES-Band mit Plastikketten möglich. Kennzeichnung, Materialzusammensetzung

Kennzeichnung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz. Alle verwendeten Fasern in der Fläche müssen voll deklariert werden.

 
Echtheitsanforderungen                                                            >> Index

Nach DIN- und ISO-Norm.

 
Lagerung, Transport                                                                   >> Index

Unsere Lagerflächen sind nicht kontaminiert durch Pestizide, Formaldehyd,
Mottenschutzmittel, Abgase, Verpackung.

Einsatz von Pestiziden/Bioziden zur Konservierung nur gem. EG Bio VO 2092/91, IFOAM.

 
Soziale Standards                                                                        >> Index

Wir stellen sicher, dass die an die "Charta für Fairen Handel mit Kleidung" angelehnten Bedingungen sowie die am Produktionsstandort gültigen nationalen Arbeitsvorschriften eingehalten werden: z.B. das Recht sich freien Gewerkschaften anzuschließen, Entlohnung mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen Landes, keine Kinderarbeit, Wochenarbeitszeiten entsprechen den von der ILO festgelegten Normen von max. 48 Stunden pro Woche, soziale Sicherheit....